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Spielreglement

Damit während des Spiels alles mit rechten Dingen zu und her geht, haben auch wir ein Spielreglement erstellt, welches im Zweifelsfalle konsultiert werden kann.

I. Allgemeines

  1. Der Spielbetrieb ist täglich von 07.00 - 22.00 Uhr erlaubt, an Sonntagen von 08.00 - 22.00 Uhr
  2. Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit sauberen Tennisschuhen gestattet (kein Sand in den Rillen der Schuhsohlen!).
  3. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzchef, in dessen Abwesenheit ein Vorstandsmitglied.
  4. Vom Club werden keine Tennisbälle zur Verfügung gestellt.
  5. Spielbetrieb und Nachbarschaft dürfen nicht durch unnötigen Lärm gestört werden.
  6. Nicht-tennisspielende Kinder dürfen sich auf der Anlage, aber nicht auf den Tennisplätzen aufhalten.
  7. Haustiere sind von den Tennisplätzen fernzuhalten.
  8. Vor Verlassen des Platzes ist dieser unbedingt mit dem Besen abzuziehen. Die auf jedem Platz angebrachten Anleitungen sind dabei strikte einzuhalten.

II. Spieldauer und Platzreservation

  1. Die Spieldauer beträgt 45 Minuten für Einzel- und 60 Minuten für Doppelspiele.
  2. Die Belegung eines Platzes erfolgt nur durch das Setzen des Namensschildes auf der Reservationstafel, welches anschliessend auch wieder zu entfernen ist.
  3. Platzreservationen können erst erfolgen, wenn sämtliche Spieler einer Partie tatsächlich anwesend sind.
  4. Platzbelegungen ohne oder mit falschen Namensangaben können jederzeit abgebrochen werden.
  5. Während oder nach Ablauf der Spielzeit darf nicht auf dem gleichen Platz eine neue Spielzeit belegt werden. Auf dem reservierten Platz kann aber so lange weiter gespielt werden, bis neue Spieler den Platz beanspruchen. Erst danach kann eine neue Partie gesetzt werden.

    Hinweis: Die Namensschilder gehören dem Club und bleiben stets auf der Reservationstafel!

  6. Bei starkem Spielerandrang sollen möglichst nur Doppelpartien gespielt werden.
  7. Ab 18.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen haben Aktivmitglieder und Junioren gegenüber Schülern (roter Punkt auf der Namenstafel) den Vorrang. Während dieser Zeit können für Schüler nur Plätze reserviert werden, wenn sie ein Einzelspiel mit einem Aktivmitglied bzw. ein Doppelspiel mit mindestens zwei Aktivmitgliedern austragen.

III. Spielberechtigung

  1. Spielberechtigt sind alle Clubmitglieder mit Ausnahme der Supporter und der pausierenden Mitglieder (nachfolgend beide Supporter genannt).
  2. Jedes spielberechtigte Clubmitglied hat das Recht, pro Saison (ausgenommen an Sonn- und allgemeinen Feiertagen) höchstens 3-mal einen Gast zum Spielen einzuladen. Hierfür schuldet er dem Club eine Gästegebühr von Fr. 10.-- pro Gast (resp. Supporter) und Spiel. Falls zwei Supporter miteinander spielen bezahlt jeder von ihnen die Gästegebühr. Bei starkem Andrang haben jedoch die Clubmitglieder Vorrang. Nach 17.00 Uhr kann für Gäste nicht reserviert werden.
  3. Wird ein einzelner Gast mehr als 5-mal von verschiedenen Mitgliedern zum Spiel eingeladen, wird er aufgefordert, sich über eine Mitgliedschaft ernsthaft Gedanken zu machen.
  4. Spielt ein Aktiver mit einem Supporter, wird ihm dies nicht als Gast angerechnet.
  5. Jedwelche länger dauernde Unterbrechung der Mitgliedschaft beurteilt der Vorstand bezüglich der geschuldeten Gebühren im Einzelfall (so z.B. Umstellung auf Supporter oder umgekehrt)
  6. Tagesmitglieder sind berechtigt von Mo.- Fr. von 8.00 bis 17.00 die Tennisplätze zu benützen. Ferner können sie an der CM und sämtlichen Nichttennis-Anlässen teilnehmen.

IV. Mieten von Plätzen

  1. Nicht-Mitglieder können den Platz für eine volle Stunde mieten. Dabei wird eine Platzgebühr von Franken 30.-- erhoben. Hier ist eine Stunde effektiv eine Stunde. Bezahlte Stunden können fertig gespielt werden.
  2. Ein Nicht-Mitglied kann maximal 5x pro Saison spielen.
  3. Für die Spielzeiten gelten dieselben Vorschriften wie für Gäste. Es kann nur gespielt werden, wenn das Restaurant geöffnet ist. Die Öffnungszeiten sind aus diesem Grunde der Homepage (www.TCEgg.ch) zu entnehmen.
  4. Unter diesen Punkt fallen nur Platzbelegungen, bei denen kein Clubmitglied beteiligt ist. Ist wenigstens ein beteiligter Spieler Clubmitglied, müssen die Vorschriften der Gästeregelung erfüllt sein.

V. Benützung der Ballwurfmaschine

  1. Die Ballwurfmaschine ( BWM ) ist Eigentum des TC Egg.
  2. Für das Benützungsreglement ist die Spiko zuständig.
  3. Die BWM wird grundsätzlich nur unter Kontrolle an instruierte Personen abgegeben. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Der TC Egg lehnt jede Verantwortung bei Verletzungen ab.
  4. Instruktionen werden ausschliesslich von der Spiko erteilt. Es wird eine Liste der instruierten Personen geführt und im Clubhaus deponiert. Mutationen auf der Liste können nur von der Spiko getätigt werden.
  5. Die Abgabe der BWM erfolgt unter folgenden Bedingungen:
    1. Die BWM steht primär dem Lehrpersonal ( J + S - Kursleiter, Sportlehrern etc.) zur Verfügung und darf nur auf der Tennisanlage des TC Egg verwendet werden.
    2. Die BWM kann durch Captains und Trainingsleiter in Interclub- Mannschaften im Rahmen des Mannschaftstrainings nach vorheriger Absprache mit der Spiko eingesetzt werden.
    3. Einzelspieler können die BWM vorbehältlich der Verwendung gemäss 5 a) und 5 b) für persönliches Training benützen. Hierbei gilt vorerst und bis auf weiteres ein Unkostenbeitrag (Bälle, Strom etc.) von Fr. 5. - pro 45 Min.

      Die Platzreservation erfolgt mit dem persönlichen Namensschild und dem Schild " Ballmaschine". Das Schild ist nach Beendigung des Trainings zu versorgen und der Unkostenbeitrag im Clubhaus zu bezahlen.

  6. Bei grossem Andrang auf den Plätzen darf die BWM durch die Kategorie 5 c) nicht benützt werden.

Dieses Spielreglement ersetzt alle früheren Reglemente.

Egg, 28. Februar 2010      Der Vorstand